Dank den Informations- und Kommunikations-Technologien (IKT) sind wir ins „Zeitalter des Zettabyte“ eingetreten. Unsere Lebenswelten werden von einem Datentsunami überschwemmt. In diesem Zusammenhang wird oft von „Big Data“ gesprochen. Auch wenn dieser Begriff in aller Munde ist, bleibt es unklar, was damit wirklich gemeint ist (Floridi 2015, S. 32). Bei Big Data handelt es sich um ein umfangreiches Datenvolumen, das aus unterschiedlichsten digitalen Datentypen und –quellen besteht, das sehr schnell generiert und transferiert wird.
Big Data weckt oft Unbehagen im Hinblick auf Datenmissbrauch. Die Swisscom zum Beispiel ist eine Unternehmung, die fleissig Daten ihrer Kundschaft erhebt. Wegen internen Zielkonflikten (die einen wollen machen, was technologisch möglich ist, andere wollen das Vertrauen in die Marke bewahren) und einer stetig wachsenden Datenansammlung hat der Konzern 2014 einen Ethik-Ausschuss für Big Data-Projekte ins Leben gerufen. Neue Projekte werden auf gesellschaftliche Akzeptanz geprüft, die über das ethische Minimum des Datenschutzgesetzes hinausgeht. Er folgt rechtlichen Vorgaben und allgemeinen Grundsätzen. So wurde zum Beispiel ein Projekt zum Sammeln von Mobilfunkdaten kaufkräftiger Kunden abgewiesen. Swisscom hatte den Auftrag herauszufinden, wo und wann diese durch die Bahnhofstrasse schlendern. Ablehnungsgrund war der mangelnde Nutzen für die Endkunden. Gutgeheissen wurde eine Anwendung des Bundesamts für Strassen, um mit Bewegungsdaten Stauprognosen zu erstellen.
Der Datenschützer kritisierte bereits 2009, dass wenn ein Konzern Daten weitergibt, der Zweck für die Datenbearbeitung für Betroffene erkennbar sein muss.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swisscom steht, dass Kundendaten für Marketingzwecke (für massgeschneiderte Angebote und die Entwicklung der Dienstleistungen) bearbeitet werden dürfen und hier kann der Kunde die Verwendung seiner Daten verbieten. Allerdings bleibt die zweckfremde Nutzung von Daten unerwähnt und hier kann der Kunde nichts dagegen einwenden. Eine explizite Zustimmung der Kundschaft zu jeglicher Datenerhebung (Opt-in), wie sie der Datenschutzbeauftragte Jean-Pierre Walter fordert, ist nicht geplant (Sander 2016).
Es liegt auf der Hand, dass für die Interpretation und Verwendung von Daten sowie für den Zugang zu diesen, eine ethische Norm notwendig ist. Im folgenden Beitrag werden deshalb Grundsätze einer Big Data-Ethik vorgestellt.